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Teil von: Projektmanagement im Ingenieurbüro

HOAI-Abrechnung: Die Basics

Wie das Honorar nach HOAI zustande kommt – anrechenbare Kosten, Honorarzone, Leistungsphasen – und warum die Honorartafeln seit 2021 nicht mehr bindend sind.

5. Juni 2026 3 Min. Lesezeit

Die HOAI ist keine Preisliste, sondern ein Rechenweg. Wer ihn kennt, kann ein Honorar begründen – und das ist der eigentliche Punkt, denn begründete Honorare werden bezahlt und unbegründete werden verhandelt.

Das Wichtigste zuerst: die Sätze sind nicht mehr bindend

Bis 2019 galten die Mindest- und Höchstsätze der HOAI als verbindliches Preisrecht. Der Europäische Gerichtshof hat das 2019 gekippt, seit der HOAI 2021 sind die Honorartafeln Orientierungswerte. Das Honorar ist frei verhandelbar.

Für die Praxis heißt das zweierlei, und beides wird regelmäßig unterschätzt.

Erstens: Die Honorartafeln haben ihre Schutzwirkung verloren. Wer zu billig anbietet, kann sich hinterher nicht mehr auf den Mindestsatz berufen. Der vereinbarte Preis gilt.

Zweitens: Die Honorarvereinbarung ist wichtiger geworden als je zuvor. Sie muss in Textform getroffen werden, und zwar bevor die Leistung erbracht wird. Fehlt sie, gilt der Basishonorarsatz nach den Tafelwerten – was gut ausgehen kann, aber eben nicht mehr muss. Die mündliche Zusage am Telefon, früher lässlich, ist heute ein echtes Risiko.

Die Tafeln bleiben trotzdem der wichtigste Anker im Markt. Sie sind das, worauf sich beide Seiten beziehen, wenn über Angemessenheit gestritten wird.

Die vier Größen, aus denen sich das Honorar ergibt

1. Anrechenbare Kosten. Nicht die gesamten Baukosten, sondern der Teil, der für die jeweilige Leistung maßgeblich ist. Bei der Tragwerksplanung ist das beispielsweise nur ein Anteil der Baukonstruktion und ein kleinerer Anteil der Technischen Anlagen – nicht die volle Bausumme. Wer hier die falsche Basis ansetzt, rechnet das ganze Projekt falsch.

2. Honorarzone. Fünf Stufen von I (sehr geringe Anforderungen) bis V (sehr hohe). Die Einordnung erfolgt anhand von Bewertungsmerkmalen, nicht nach Gefühl – und sie ist der Punkt, an dem am häufigsten zu niedrig eingestuft wird. Eine Zone Unterschied macht im Honorar spürbar mehr aus als die meisten Nachlässe, über die verhandelt wird.

3. Leistungsphasen. Jede Phase trägt einen festen Prozentsatz des Gesamthonorars. Wird nur ein Teil beauftragt, wird auch nur dieser Teil abgerechnet. Werden Phasen teilweise erbracht, muss die Teilleistung bewertet werden – und das ist die Stelle, an der eine saubere Dokumentation über Honorar entscheidet.

4. Honorarsatz. Innerhalb der Spanne der jeweiligen Zone. Ohne abweichende Vereinbarung greift der Basishonorarsatz.

Dazu kommen Zuschläge und Nebenkosten: der Umbauzuschlag bei Bauen im Bestand, Nebenkosten wie Fahrten und Vervielfältigungen, sowie Besondere Leistungen, die über den Grundleistungskatalog hinausgehen. Besondere Leistungen sind gesondert zu vereinbaren – wer sie einfach miterbringt, erbringt sie geschenkt.

Abschläge: das unterschätzte Liquiditätsthema

Honorar kann für erbrachte Leistungen in Abschlägen abgerechnet werden. Das ist keine Kulanz des Bauherrn, sondern der Normalfall – und trotzdem rechnen viele Büros erst am Projektende ab.

Die Rechnung dahinter ist simpel: Ein Büro mit 1,2 Mio. € Jahreshonorar, das im Schnitt vier Monate zu spät abrechnet, finanziert dauerhaft einen sechsstelligen Betrag vor. Zinsfrei, für den Bauherrn.

Der Grund ist fast nie böser Wille, sondern fehlende Datenlage: Man weiß nicht genau genug, welche Leistung schon erbracht ist, und stellt deshalb lieber keine Rechnung als eine angreifbare.

Prüffähigkeit: warum Rechnungen zurückkommen

Eine Honorarschlussrechnung muss prüffähig sein. Praktisch heißt das: Der Empfänger muss ohne Rückfragen nachvollziehen können, wie die Summe zustande kommt.

Was dafür erkennbar sein muss:

  • die anrechenbaren Kosten und woraus sie abgeleitet sind
  • die angesetzte Honorarzone
  • die abgerechneten Leistungsphasen mit ihren Anteilen
  • der Honorarsatz und die zugrundeliegende Vereinbarung
  • Zuschläge, Nebenkosten und Besondere Leistungen getrennt ausgewiesen
  • bereits gestellte Abschläge, sauber abgesetzt

Eine Rechnung, die diese Kette nicht zeigt, wird nicht bezahlt, sondern zurückgeschickt. Jede Runde kostet Wochen – und Vertrauen.

Die drei häufigsten Fehler

Honorarzone zu niedrig angesetzt. Aus Vorsicht oder aus Gewohnheit. Kostet über ein Jahr mehr als jeder Rabatt, über den verhandelt wird.

Nachträge nicht vereinbart. Der Bauherr ändert etwas, das Büro liefert, die Vereinbarung wird „nachgereicht". Ohne Vereinbarung in Textform steht das Büro bei Streit schlecht da.

Teilleistungen nicht dokumentiert. Wird ein Vertrag vorzeitig beendet oder eine Phase nur teilweise erbracht, muss belegt werden, was geliefert wurde. Wer das erst hinterher rekonstruiert, verliert.

Alle drei sind Dokumentationsprobleme, keine Fachprobleme. Sie entstehen dort, wo die Abrechnung erst am Ende beginnt, statt mit dem Projekt mitzulaufen.


Stand: August 2026. Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Rahmen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Einordnung eines konkreten Projekts – insbesondere bei Honorarzone, Zuschlägen und Vertragsgestaltung – ziehen Sie bitte fachlichen Rat hinzu.

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